Narrensprung: Infos über Zugangsbedingungen und Teststellen | Unser Rottweil
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Narrensprung: Infos über Zugangsbedingungen und Teststellen

Narrensprung: Infos über Zugangsbedingungen und Teststellen

Dieses Jahr als 3G-Veranstaltung / keine Testpflicht für Kinder unter sechs Jahren

Der Rottweiler Narrensprung findet dieses Jahr unter 3G-Bedingungen statt. Für alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer gilt Maskenpflicht. Vorgeschrieben ist mindestens eine OP-Maske. Die Stadt Rottweil veröffentlicht eine Liste mit Teststellen, die auch am Sonntag und Montag geöffnet haben werden. Zutritt nur mit Einlasskarten. Der Einlass beginnt um 6 Uhr. Es gibt keine Tageskasse!

Der Rottweiler Narrensprung findet 2022 unter 3G-Bedingungen statt (Foto: Bernd Müller).

Der Narrensprung findet Montag- und Dienstagmorgen ab 8 Uhr in der Oberen und Unteren Hauptstraße statt. Die Zuwege sind abgesperrt. Zugang hat nur, wer zuvor eine Eintrittskarte beziehungsweise Sprungkarte erworben hat. Teilnehmer – Besucher wie Narren – müssen mindestens zweifach geimpft, oder genesen oder getestet sein (3G). Es genügt ein Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Alle Testnachweise müssen von einer zertifizierten Teststelle ausgestellt sein. Ein Selbsttest genügt nicht! Zusätzlich muss man sich mit einem Ausweisdokument wie z.B. Personalausweis ausweisen.

Kinder unter sechs Jahren müssen keinen Test nachweisen (Altersnachweis ist vorzulegen). Über Sechsjährige und insbesondere Schülerinnen und Schüler müssen – sofern nicht immunisiert – einen Test vorweisen, da die Schultestungen wegen der Fasnetsferien nicht stattfinden.

Da die Sprünge jeweils um 8.00 Uhr am Morgen beginnen (Einlass 6.00 Uhr) wird dringend empfohlen, die Schnelltests am Vortag zu machen (Gültigkeit eines Tests: 24 Stunden). Insbesondere nachfolgende Teststellen werden auch am Sonntag und Montag beziehungsweise Dienstag mit Sonderöffnungszeiten Schnelltests anbieten. Termine sollten rechtzeitig gebucht werden, um Wartezeiten zu vermeiden.

Während der Veranstaltung am Montag und Dienstag gilt für alle Narren und Zuschauer Maskenpflicht. Es genügt eine medizinische Maske („OP-Maske“) oder FFP2-Maske. Ausgenommen von der Maskenpflicht sind die Narren, wenn sie die Larve vor dem Gesicht haben. Sobald diese gelupft wird, gilt wieder Maskenpflicht. Eine Ausnahme von der Maskenpflicht gilt außerdem für Kinder unter sechs Jahren.

Weitere Infos: Die Einlasskontrolle für Zuschauer und Narren beginnt ab 6.00 Uhr. Die Zuschauerkarte muss für jedes Alter erworben werden. Es gibt keine Stempelstellen. Sprungbändel werden beim Einlass ausgegeben!

Weitere Infos auf: www.narrenzunft-rottweil.de